Behandlungskosten



Die Behandlungskosten werden ausschließlich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) berechnet.

Privat/Beihilfe versichert:

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte können, je nach individuell gewähltem Versicherungstarif eine anteilige oder vollständige Erstattung der Behandlungskosten erwarten. Es gilt die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Gesetzlich versichert:

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen die Kosten der Behandlung anteilig. Hier ist eine vorherige Abklärung der Kostenübernahme bei der jeweiligen Krankenkasse sinnvoll, da die Erstattungspraxis der jeweiligen Krankenkasse variiert. Eine ärztliche Verordnung zu Osteopathie ist notwendig. Ich habe eine Weiterbildung in Osteopathie mit über 1350 Stunden absolviert.

Heilpraktiker zusatzversichert:

Patienten mit einer Heilpraktiker-Zusatzversicherung erhalten eine Erstattung der Behandlungskosten nach den jeweiligen individuellen Tarifbedingungen.

Die Kosten einer Behandlung liegen etwa bei 90-120 Euro.

In meiner Praxis gibt es keinen festen Stundensatz. Es werden wie gesetzlich vorgeschrieben, alle angewendeten Behandlungsschritte nach GebüH abgerechnet.

Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an die Behandlung per Rechnung.

Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung über die Kostenerstattung!

 

 
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